Umfangreiche Leistungen in Spezialgebieten
Wir sind auch hier Ihre Experten
Auch in Spezialgebieten sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Durch unsere Expertise und breite Spezialisierung bieten wir in den unterschiedlichsten Bereichen kompetente Hilfe und zukunftsfähige Lösungen.
Fachbereiche der Spezialgebiete
Baulohn
Lohnabrechung – Gehaltsabrechung im Baugewerbe
Die korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung im Baugewerbe, oder kurz Baulohn, ist wohl eine der schwierigsten Entgeltabrechnungen, die es gibt. Hier gelten ganz eigene tarifliche und gesetzliche Bestimmungen, die sich teilweise auch noch einmal von Handwerk zu Handwerk unterscheiden: von der Flexibilisierung mit Arbeitszeitausgleich über das Führen von Ansparkonten, das Saison-Kurzarbeitergeld und die Abwicklung von beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten bis hin zum richtigen Umgang mit den Besonderheiten bei der Sozialversicherung. Hier ist bauspezifisches Fachwissen unbedingt notwendig.
Das können wir für Sie tun
Wir bieten Ihnen die gesamte Erfassung und Abrechnung aller Bauarbeitsleistungen aus einer Hand – selbstverständlich unter genauester Berücksichtigung der individuell geltenden Auflagen.
kurz & bündig
- Baulohn, Lohnabrechnung im Baugewerbe
- Berechnung aller bauspezifischen Vergütungsarten
- Umlageberechnung
Landwirtschaftliche Buchstelle
Steuerberatung für Land- und Forstwirtschaft
Steuererklärung
Buchhaltung bzw. Finanzbuchführung
Lohnabrechnung
Beratung bei Existenzgründung und Betriebsnachfolge
Anträge auf Förderungen
Vereine
Thematik
Vereinsbesteuerung ist eine komplexe Materie mit vielseitig zu beachtenden Regelungen. Innerhalb der Vereinsbuchführung gibt es zahlreiche Besonderheiten. So muss z. B. darauf geachtet werden, in welchem der vier Bereiche (ideell, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) eine Buchung vorgenommen werden muss.
Dies hat maßgebliche Konsequenzen für deren steuerliche Behandlung. Auch gibt es innerhalb der Umsatzsteuer zahlreiche Regelungen, die zu steuerlichen Fallstricken führen können. Ebenfalls muss bei erzielten Überschüssen darauf geachtet werden, dass diese zeitnah wieder dem Vereinszweck zu Gute kommen oder aber in zulässigen Rücklagen eingestellt werden.
Die (korrekte) Vereinsbesteuerung rückt ferner zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung bzw. der Rentenversicherung. Vorstände, Kassenprüfer usw. sind einem zunehmenden Haftungsrisiko ausgesetzt, soweit beispielsweise die Buchhaltung gravierende Mängel aufweist oder „Aufwandsentschädigungen“ gezahlt werden, welche als Arbeitslohn einzustufen sind. Im schlimmsten Fall droht eine Haftungsinanspruchnahme des Vorstands oder/und eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit.
Das können wir für Sie tun
Durch zahlreiche Vereinsmandate besitzen wir die Kapazitäten und Kenntnisse, um Sie bei Ihrer Buchhaltung optimal zu unterstützen. Wir prüfen für Sie, ob die Buchhaltung ordnungsgemäß geführt worden ist und berichtigen diese ggf. im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten. Ebenfalls prüfen wir für Sie umsatzsteuerliche Regelungen, welche auf Ihren Verein zutreffen. Gerne übernehmen wir für Sie auch die Buchhaltung oder stellen Ihnen die Software zur Verfügung. In unserem Standort Schwabmünchen besteht auch die Möglichkeit dort selbst zu buchen.
kurz & bündig
- Fachkundige Beratung zu allen steuerlichen Fragen bei Vereinen
- Übernahme der Vereinsbuchhaltung
- Erstellung der Jahresabschlüsse und den dazugehörigen Steuererklärungen
Digital - @Fabian, hier fehlen noch die Inhalte
Hier fehlen noch die Infos
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